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Gesundheitsfachberufe in Schleswig-Holstein werden endlich schulgeldfrei

KIEL. Im Rahmen der Haushaltsberatungen haben sich die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Grünen und FDP mit Blick auf die Verabschiedung des Landeshaushaltes im Dezember-Plenum des Schleswig-Holsteinischen Landtages auf die Einführung der Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen mit Wirkung zum 01. Januar 2019 verständigt. Wir werden die derzeit belegten 670 Schulplätze, die nicht an Krankenhäusern angesiedelt sind, entsprechend bezuschussen. Zudem werden wir zukünftig 34 Prozent mehr Plätze, also insgesamt 898, finanzieren. Nicht gefördert werden die 283 Schulplätze der Krankenhausschulen, da das Krankenhausgesetz schon jetzt vorsieht, dass die Finanzierung über die Krankenkassen sichergestellt werden kann. Die mehr als 3,3 Millionen Euro für die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen sollen über die Nachschiebeliste des Landes eingebracht werden. Dazu der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Tobias Koch: „Jamaika packt an und setzt um! Nach Nordrhein-Westfalen und Bayern führen wir auch in Schleswig-Holstein die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen ein. Seit einigen Jahren sehen wir uns bei diesen Berufen einer immer kritischer werdenden Situation gegenüber. Durch zum Teil rückläufige Ausbildungszahlen fehlt es an zukünftigen Fachkräften und auch die Fachschulen in Schleswig-Holstein kämpfen um ihre Existenz. …

Der VDB-Physiotherapieverband auf der Medica

Haben Sie Fragen an den VDB-Physiotherapieverband? Wir freuen uns auf Sie! Sie finden uns auf der Medica in Düsseldorf Halle 4 Stand A05. Der VDB-Physiotherapieverband lädt am 15. 11. 2018 zum Existenzgründertag ein: Lernen Sie uns als Berufsverband der selbständigen Physiotherapeuten persönlich kennen, diskutieren Sie mit uns über politische Themen und profitieren von der Möglichkeit der umfassenden Beratung vor Ort; eine Steuerberaterin, ein unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler und Vertreter des VDB-Physiotherapieverbandes stehen Ihnen gern am 15.11.18 zur Verfügung. Neben der Beratung und aktiven Unterstützung im Zulassungsmanagement informieren wir über die Erarbeitung eines Praxis- und Finanzierungskonzeptes unter Berücksichtigung der Betriebswirtschaftlichkeit. Dazu zählt betriebswirtschaftliche Beratung in Abstimmung mit dem Steuerberater und ein darauf aufbauendes Konzept der Finanzierung und Versicherungen.

Koalitionsvertrag Bayern: Abschaffung des Schulgeldes verankert

Dr. Markus Söder und Hubert Aiwanger unterzeichneten den Koalitionsvertrag zwischen der CSU und den Freien Wählern im bayerischen Landtag. Interessant für Heilmittelerbringer ist der Abschnitt „Für eine menschliche Gesundheits- und Pflegepolitik“. Im bayerischen Koalitionsvertrag bestätigen die Vertragspartner die Absicht, das Schulgeld der Heilmittelerbringer abzuschaffen: Auf Seite 23 des Koalitionsvertrages finden sie den Satz: „Wir stärken auch die Heilmittelerbringer (z. B. Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten) und schaffen als erstes Land das Schulgeld für ihre Ausbildung ab”.

Ausbildungsvergütung an kommunalen Krankenhäusern und Unikliniken

Während die Länder noch über die längst überfällige Abschaffung des Schulgeldes beraten, erreichte ver.di am 30. Oktober 2018 in Verhandlungen mit dem Arbeitgeberverband VKA und dem Bund Einigung in der Frage der Ausbildungsvergütung. Im Ergebnis erhalten Auszubildende in bisher unbezahlten Ausbildungen an kommunalen Krankenhäusern oder Uni-Kliniken eine AUSBILDUNGSVERGÜTUNG ab dem 01.01.2019. An kommunalen Krankenhäusern werden die Schüler in Ausbildung zum Physiotherapeuten in den Geltungsbereich des TVAöD-Allgemeiner Teil-und Besonderer Teil- Pflege einbezogen. An Uni-Kliniken wird ein Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Gesundheitsberufen vereinbart. Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt 965,24 €/1.025,30 €/1.122,03 € im 1./2./3. Ausbildungsjahr. Das entspricht 91 Prozent der ab 1. Januar 2018 geltenden Beträge im TVA-L Pflege. Diese Beträge erhöhen sich entsprechend dem Ergebnis der Entgeltrunde 2019.i Zusätzlich werden Regelungen des jeweiligen Manteltarifvertrags angewendet: d.h. es gibt eine Abschlussprämie von 400€, 29 bzw. 30 Tage Urlaub und eine Jahressonderzahlung. Die wöchentliche Arbeitszeit wird fest mit 38,5 Stunden/Woche geregelt. https://tarifdeluxe.de/2018/10/31/durchbruch-bei-den-unbezahlten-ausbildungen/?fbclid=IwAR09wqIVsbIr40KQC6cfyAuJhPrMokTjoY0lHUKETzb6LqpB7mQh159jcOE

Schulgeld in der Physiotherapie: Auch in Bayern sollen Schüler aller Jahrgänge entlastet werden

Nach NRW plant auch Bayern konkrete Schritte zur Abschaffung des Schulgeldes in den Gesundheitsberufen. „Ziel des Freistaats Bayern ist, dass angehende Physiotherapeutinnen und -therapeuten in Bayern für ihre Ausbildung künftig kein Geld mehr zahlen müssen und die Ausbildung so noch attraktiver wird“, lautete die Antwort des bayerischen Kultusministeriums auf eine Presseanfrage der Redaktion “Therapie und Praxis” nach konkreten Umsetzungsschritten der Schulgeldfreiheit. Der Ministerrat habe am 18. September 2018 beschlossen, dass Bayern diejenigen privaten Schulen kräftig unterstützen wird, die künftig darauf verzichten, Schulgeld von ihren Schülerinnen und Schülern zu erheben: Private Schulen, die kein Schulgeld mehr erheben, bekommen vom Freistaat einen Zuschuss je Klasse. Dies soll bereits zum zweiten Schulhalbjahr 2018/2019 gelten, und zwar nicht nur für diejenigen, die die Ausbildung erst beginnen, sondern für alle Schülerinnen und Schüler. Bayerns Kultusminister Bernd Sibler betont: „Mit diesem Beschluss wollen wir in Bayern ein deutliches Zeichen setzen: Wir wissen um die Bedeutung unserer Physiotherapeutinnen und -therapeuten! Daher arbeiten wir kontinuierlich daran, die Voraussetzungen für diese Ausbildung wie auch die Ausbildungsangebote zu verbessern.“ Weitere Details werden derzeit ausgearbeitet. Daniela …

Schulgeld abschaffen: In NRW läuft´s

Deutliche Entlastung der Auszubildenden in den Gesundheitsberufen. In Nordrhein-Westfalen startet in diesem Monat der Einstieg in die Schulgeldfreiheit. Das ist eine gute Nachricht. Zwar handelt es sich anders als im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgeschrieben um keine vollständige Befreiung der Kosten, doch immerhin geht es um eine Erstattung um 70 Prozent, finanziert vom Land. Also: Eine deutliche Entlastung für Schüler und Auszubildende in den Gesundheitsberufen. Und: Alle Schüler werden in die Regelung einbezogen. Es geht niemand leer aus, auch nicht die Schüler, die sich schon in der Ausbildung befinden, wie zunächst befürchtet. Das Prozedere läuft wie folgt: Die Schulträger stellen Förderungsanträge bei der zuständigen Bezirksregierung. Möglich ist dieser Vorgang seit dem 19. Oktober 2018. Den Bezirksregierungen unterliegt auch die Bewilligung der Anträge. Zuwendungsempfänger sind die Träger der staatlich anerkannten Ausbildungsstätten mit Sitz in NRW. Endbegünstigte sind die Schüler und Auszubildenden in den Berufen der Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Podologie, Masseure, medizinische Bademeister und Pharmazeutisch-technische Assistenten. Gefördert werden die durch das Schulgeld refinanzierten Ausgaben des Schulträgers im Rahmen der Ausbildung, um damit im Gegenzug bei den Schülern in …

Saunabaden und Schwimmen wirken gesundheitsfördernd

Auf der interbad 2018 treffen sich Physiotherapeuten und Fachangestellte für Bäderbetriebe zum interdisziplinären Austausch Die Physiotherapie setzt verstärkt auf die unterstützende Anwendung von Schwimm- und Saunabehandlungen. Marcus Troidl ist Bundesvorsitzender des VDB Physiotherapieverbands e. V. Im Interview spricht er über die Herausforderungen seines Berufsstands und die Wirkungsweise von Schwimmen und Saunabaden. Welche Wirkung hat das Saunabaden aus Sicht der Physiotherapie? Das Saunabaden ist eine wunderbare Möglichkeit, die Immunabwehr zu steigern. Durch die Wärme- und Kältereize ziehen sich die Blutgefäße zusammen, bzw. sie werden erweitert. Das sorgt für ein gewisses Gefäßtraining. Gleichzeitig wird die komplette Durchblutung des Körpers und der Haut maximal gefördert. Herz und Kreislauf werden trainiert. Das Schwitzen dient der Entschlackung, und die Wärme entspannt die Muskulatur natürlich. Aus meiner Sicht ist die Sauna der beste Ort, um die Seele einmal baumeln zu lassen, da es dort keine Reizüberflutung gibt und man zur Ruhe kommen kann. Inwieweit ist das Schwimmen im Rahmen einer Physiotherapie sinnvoll? Wir in der Physiotherapie unterscheiden zwischen Bewegungsbädern und Schwimmen allgemein. Bei Bewegungsbädern wirkt Bewegung gezielt auf den Körper ein, …

Schulgeldfreiheit: NRW und Bayern gehen voran

Die Abwehr der Länder weicht. Nordrhein-Westfalen und Bayern wollen das Schulgeld abschaffen. NRW-Minister Karl-Josef Laumann (CDU) verkündete die Übernahme der Ausbildungskosten für Heilmittelerbringer ab 2019 mit jährlich 25 Millionen Euro  am 15. September in einem Artikel in der Rheinischen Post. Das Land wolle rückwirkend ab dem 1. September 70 Prozent des Schulgeldes bei den Therapieberufen übernehmen. Allerdings muss der Landtag dem Plan zustimmen. Drei Tage später überraschte Bayern mit einer ähnlichen Meldung. Ab dem 2. Halbjahr 2018/2019 soll das Schulgeld für die Heilmittelerbringer im Freistaat entfallen. Vorausgegangen war die Teilnahme des Bundesgesundheitsministers an einer Sitzung des Ministerrats von Markus Söder (CSU). Das Land Bayern,  das bis dato die Verantwortung für die Finanzierung der Schulgeldfreiheit an den Bund abgeschoben hatte, lenkte plötzlich ein. Ministerpräsident Söder wolle das hin und her stoppen und Jens Spahn unterstützen, schrieb OVB-online. Spahn hatte noch beim Treffen mit den Heilmittelverbänden im Gesundheitsministerium betont, dass eine Abschaffung des Schulgeldes nur mit Unterstützung der Länder funktioniere. Jetzt wird es spannend, ob andere Länder nachziehen. (dad) Foto: iStock.com/tbel

Therapiegipfel: Diskussion zum Eckpunktepapier

Therapeuten diskutierten in Berlin über Verbesserungen in der Heilmittelversorgung Der Spitzenverband der Heilmittelerbringer hatte zum 1. Therapiegipfel nach Berlin eingeladen. Unter der vielversprechenden Bezeichnung „Therapiegipfel“ verbarg sich eine gut organisierte Podiumsdiskussion mit kurzzeitiger Beteiligung des Bundegesundheitsministers. Schon im Pressegespräch am Vormittag transportierte der SHV, vertreten durch die Vorsitzenden oder Stellvertreter der Verbände IFK, Physio-Deutschland, VPT, ZFD und DVE die Themen der SHV in die Öffentlichkeit: Direktzugang, Novellierung der Berufsausbildungsgesetze mit klaren Qualitätsvorgaben an die Ausbildungseinrichtungen und klarer Verankerung der hochschulischen Ausbildung, Wegfall des Schulgeldes, Einführung einer Ausbildungsvergütung, Mitspracherechte im G-BA, Einbindung in die Telematik, nachhaltige Existenzsicherung aller freiberuflich und angestellt ambulant tätigen Heilmittelerbringer durch leistungsgerechte Entgelte sowie einer weiteren Abkopplung von der Grundlohnsummenbindung. Andrea Rädlein betonte wie wichtig eine grundständige Akademiserung sei und Ute Repschläger verharrte in ihrem Lieblingsthema, dem Direktzugang, zu dem ihrer Ansicht nach, eine Akademisierung nicht zwingend notwendig sei. Zu der Frage, wie die SHV zukünftig in den Kassenverhandlungen Einvernehmen mit den anderen Berufsverbänden herstellen will, obwohl diese, geht es nach Spahns Eckpunktepapier, nicht mehr am Verhandlungstisch sitzen, antwortete Rädlein: Wir werden …

Stellungnahme des VDB-Physiotherapieverbandes zum Eckpunktepapier

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat am 18.09.2018 ein Eckpunktepapier zur Sicherung und Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung veröffentlicht. Der VDB-Physiotherapieverband nimmt Stellung in einem Schreiben vom 21.09.2018. Im Zuge der Transparenz veröffentlichen wir unsere Positionen: An das Bundesministerium für Gesundheit Herrn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Betreff: Durchführung der Heilmittelversorgung Hier: Eckpunktepapier vom 17.09.2018 Sehr geehrter Herr Bundesminister Spahn, der VDB-Physiotherapieverband begrüßt es außerordentlich, dass sich Ihr Ministerium um die Sicherung und Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung bemüht. Der dargestellte bundesweite Mangel an Fachkräften bietet hierfür allen Anlass. Der Wegfall der Grundlohnsummenanbindung und die Schaffung eines einheitlichen Vergütungsniveaus auf Bundesebene, die sich am höchsten Vertragspreis orientiert, bieten sicher eine gute Grundlage für künftige Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen, wenn Verträge auf Bundesebene abgeschlossen werden sollen. Inwieweit regionale selektiv-vertragliche Abweichungen zugelassen werden können und sollen, bedarf sicherlich einer genauen Analyse. De lege lata käme der GKV-Spitzenverband nicht als Vertragspartner in Betracht. De lege ferenda wäre dies natürlich möglich, auch wenn damit die Verhandlungsposition der Kassenseite in einem ganz erheblichen Maße gestärkt wird. Die Marktmacht der gesamten gesetzlichen Krankenversicherung ist immens. Es wäre deshalb nach …