Alle Artikel in: Berufspolitik

Ost-West-Angleich in der Physiotherapie

Ziel erreicht: Physiotherapeuten in Ost und West erhalten einheitliche Preise. Ab dem 1. Juli werden physiotherapeutische Leistungen in allen Bundesländern einheitlich vergütet. 30 Jahre nach dem Mauerfall ist der Ost-Abschlag Geschichte. Endlich erhalten Kollegen in den ostdeutschen Bundesländern für ihre Leistungen den gleichen Preis wie in Westdeutschland. Der VDB-Physiotherapieverband kämpfte mit Nachdruck für die Abschaffung dieser sozialen Ungerechtigkeit. René Portwich, Landesvorsitzender von Mecklenburg-Vorpommern sagt: “Jetzt gibt es für die Praxen im Osten klare Perspektiven, endlich können die Selbständigen ihre Mitarbeiter genauso gut bezahlen wie im Westen. Wir hoffen, dass der Wegzug der Therapeuten aus ihrer Heimat damit beendet ist.” (dad) VDB-Physiotherapieverband / Öffentlichkeitsarbeit Foto: iStock.com/AndreyPopov

Die Bundeshöchstpreise stehen fest

Der GKV Spitzenverband hat die Liste mit den Bundeshöchstpreisen in der Physiotherapie veröffentlicht.Die Preisliste findet ihr hier:https://www.gkv-heilmittel.de/…/heilm…/heilmittelpreise.jsp… Die neuen Preise gelten ab dem 1. Juli 2019.

Mögliche Therapeutenkammer mit Landtagsabgeordneten diskutiert

Könnte eine Therapeutenkammer dazu beitragen, die Therapieberufe voranzubringen? Diese Frage diskutierten vier Verbandsvertreter von IFK, DBL, VDB und VPT im Schleswig-Holsteinischen Landtag in Kiel mit den SPD-Landtagsabgeordneten Birte Pauls, Wolfgang Baasch und Özlem Ünsal. Zu allererst war es den Verbandsvertretern wichtig, dass alle Berufsangehörigen in einem möglichen Prozess zur Gründung einer Kammer einbezogen werden müssen. Zudem war es ihnen wichtig darüber aufzuklären, welche Aufgaben eine Kammer übernehmen könnte und welche Folgen das für die Branche hätte. Eine Kammer könnte beispielsweise eine Berufsordnung für ihre Mitglieder erstellen. Da Kammern jedoch Ländersache sind, könnte es im ungünstigsten Fall bundesweit 16 verschiedene Berufsordnungen geben. Das würde dem Bestreben des Gesetzgebers widersprechen, Regelungen wie die Praxiszulassung oder Vergütungsverhandlungen bundesweit anzugleichen.Die Landtagsabgeordnete zeigte sich offen für die Argumente der Verbandsvertreter und nahm auch interessiert das Argumentationspapier entgegen, dass die Berufsverbände Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), Deutscher Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie (dbs), Deutscher Bundesverband für Logopädie (dlb), Deutsche Verband der Ergotherapeuten (DVE), Deutscher Verband für Podologie (ZFD), VDB-Physiotherapieverband (VDB) und der Verband Physikalische Therapie (VPT) gemeinsam erstellten. Von Verbandsseite nahmen …

VDB-Bundesvorsitzender und Ministerin von RLP

Gemeinsam gegen den Fachkräftemangel in den Therapieberufen

Physiotherapeuten und Masseure gehören zu den Mangelberufen in Deutschland. Therapeuten fehlen unter anderem in der ambulanten Versorgung, in der Nachsorge nach Operationen oder in der Behandlung nach Schlaganfällen. Die Ursachen für das abnehmende Interesse einen Therapieberuf zu ergreifen liegen auf der Hand: Die Ausbildung kostet Geld, die Bezahlung nach der Ausbildung ist unangemessen niedrig, die Ausbildungsinhalte sind veraltet, die Aufstiegschancen gering. Im konstruktiven Gespräch tauschten sich die Gesundheitsministerin von Rheinland-Pfalz, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, VDB-Bundesvorsitzender Marcus Troidl und VDB-Landesvorsitzender Engelbert Hoischen über sinnvolle Maßnahmen aus, um die Berufsgruppe zu stärken. In diesem Sinne setzen sich die Vertreter des reinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums für eine Novellierung des Berufsgesetzes (Masseur- und Physiotherapeutengesetz) und für eine Integration der sogenannten Zertifikatspositionen in die Ausbildung ein. „Wenn der Bundesgesetzgeber ein Berufsbild regelt, muss es dazu befähigen, die zum Berufsbild gehörenden Behandlungsformen vollständig ausüben und abrechnen zu dürfen“, so Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Die Gesundheitsministerin befürwortete auch den Erhalt der zweijährigen Ausbildungen zum Masseur und will sich auch weiterhin für die Abschaffung des Schulgeldes einsetzen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist die Masseurausbildung von der Schulgeldfreiheit ausgeschlossen, da sie nicht …

Das TSVG ist rechtsgültig

Lange erwartet-nun ist es endlich rechtsgültig. Am 6. Mai hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) unterzeichnet. Am 10. Mai wurde es im Bundesanzeiger verkündet. Am Tag nach der Veröffentlichung trat es in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, Patienten schneller zu Arztterminen zu verhelfen. Geschehen soll dies durch den Ausbau von Terminservicestellen, die als zentrale Anlaufstellen 24 Stunden am Tag, an sieben Tagen der Woche erreichbar sind. Zusätzlich wird auch das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte erhöht. In unterversorgten Gebieten müssen Kassenärztliche Vereinigungen in Zukunft eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten. Doch auch für Heilmittelerbringer hält das Gesetz einige Neuerungen bereit. Ab dem ersten Juli gelten unabhängig von den vereinbarten Vertragslaufzeiten bundesweit einheitliche Preise für alle Kassenarten. Für jede Leistungsposition wird der Preis auf den höchsten vereinbarten Kassensatz angehoben, auch wenn dieser erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft getreten wäre. Diese Preise gelten bis 30.06.2020. Die Preisverhandlungen werden zukünftig für den jeweiligen Heilmittelbereich zentral mit dem GKV-Spitzenverband geführt, in den Verhandlungen soll dabei auch auf die wirtschaftliche Situation der Heilmittelerbringer eingegangen werden. Die …

Was ist mit der Rente?

Die Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung sieht eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbständigen vor. Passiert ist bis jetzt nichts. Auch selbständigen Physiotherapeuten droht die Altersarmut. „Um den sozialen Schutz von Selbständigen zu verbessern, wollen wir eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbständigen einführen, die nicht bereits anderweitig obligatorisch (z. B. in berufsständischen Versorgungswerken) abgesichert sind.“ So steht es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Was sich wie ein Segen anhört, ist noch substanzlos. Denn: Passiert ist bis jetzt nichts. „Konkrete Umsetzungspläne – die über den Wortlaut des Koalitionsvertrages hinausgehen – liegen der Deutschen Rentenversicherung Bund bislang nicht vor“, ergibt eine Anfrage unserer Redaktion. Lediglich der Hinweis, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in einem Interview mit der Rheinischen Post ankündigte, Ende des Jahres einen Gesetzentwurf zur Einbeziehung der Selbständigen in das System der Alterssicherung vorzulegen, lässt hoffen. Dass die Altersabsicherung sich auch zum Problem selbständiger Physiotherapeuten entwickelt, geht auf eine zu geringe Vergütungsleistungen physiotherapeutischer Leistungen seitens der gesetzlichen Krankenkassen zurück. Der Koalitionsvertrag sieht nun vor, alle Selbständigen in ein System der Alterssicherung einzubeziehen. Heil sagt im Interview mit der Rheinischen Post: „Das …

Abstimmungsprozess nicht abgeschlossen

Kommt die Schulgeldfreiheit im Freistaat Bayern oder kommt sie nicht? Das Kultusministerium gibt Auskunft. Markus Söder hatte kurz vor der Bayernwahl die Abschaffung des Schulgeldes für Therapeuten verkündet, das Kultusministerium in der konkreten Umsetzung jedoch einen Rückzieher gemacht. (Die Redaktion der Therapie und Praxis berichtete) https://vdb-physiotherapieverband.de/index.php/2019/02/) Angehörige der Gesundheitsberufe und Schulträger zeigten sich anschließend verärgert. Nun kursieren wieder Verlautbarungen, die Schulgeldfreiheit sei gesichert. Doch sicher scheint in dieser Angelegenheit schon lange nichts mehr. Denn: Die Gespräche des Kultusministeriums mit den Schulträgern dauern an. Zwar versichert das Ministerium: „Die geplante Regelung zur Abschaffung des Schulgelds an privaten Berufsfachschulen für Gesundheitsfachberufe in Bayern soll rückwirkend zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2018/19 (16.02.2019) in Kraft treten“, so die Pressestelle auf Anfrage, doch ob und in welcher Höhe es dazu kommt, bleibt offen. Geht es nach dem Ministerium, wird den privaten Schulträgern ein klassenbezogener Zuschuss angeboten, für den sie im Gegenzug auf die Erhebung von Schulgeld unmittelbar bei ihren Schülern verzichten müssen. Wie hoch der Gesundheitsbonus pro Schüler jedoch ausfallen wird, darüber wird noch Stillschweigen bewahrt. Der Grund mag in …

Großes Verbändetreffen der Therapeuten in Berlin

Am 12. März 2019 haben sich die 15 maßgeblichen Verbände der Heilmittelbranche in Berlin getroffen, um die Weichen für die Zukunft der Heilmittelberufe auf der Basis des Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zu stellen. Alle diese Verbände haben bisher mit dem GKV-Spitzenverband die Rahmenempfehlungen für ihren jeweiligen Heilmittelbereich verhandelt und bleiben damit auch für die Zukunft der Vertragspartner für alle anstehenden Vereinbarungen – so sieht es das TSVG vor. Heute Vormittag hat nun der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Beratungen zum TSVG abgeschlossen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass der Deutsche Bundestag morgen, am 14. März 2019, das Gesetz in 2. und 3. Lesung beschließen kann. In der 16. KW erfolgt die Beratung im Bundesrat. Das Gesetz wird dann zum 01. Mai 2019 in Kraft treten. Konkret geht es im TSVG um höhere Vergütungen, weniger Bürokratie und mehr therapeutische Spielräume, vor allem aber auch um eine Professionalisierung des Berufsstandes und mehr Autonomie gegenüber den Krankenkassen und den anderen Gesundheitsberufen. Aufgabe ist es nun, die breiten Möglichkeiten, die das neue Gesetz allen Berufsgruppen bringt, bestmöglich zu nutzen. Deshalb haben alle …

Doch keine Schulgeldfreiheit?

Das Kultusministerium plant eine Übernahme der Schulgeldkosten von lediglich 51 Prozent. Vor der Wahl hatte die Regierungskoalition eine komplette Finanzierung aus Haushaltsmitteln versprochen. Eigentlich sollte das Schulgeld für Therapieberufe in Bayern abgeschafft werden. So kommunizierte es die bayerische Staatsregierung noch im September an die Presse. Die Landesregierung verankerte schließlich die Schulgeldfreiheit in den Koalitionsvertrag. Nun -in der konkreten Planungsphase- rückt das Kultusministerium von der vollständigen Kostenübernahme ab. Plötzlich ist nur noch von rund 152 Euro im Monat pro Schüler in Form eines sogenannten Gesundheitsbonus die Rede. Bei den Masseuren sieht es mit rund 145 Euro noch schlechter aus. Eine Summe, die längst nicht ausreicht, wie aus Kreisen der privaten Schulträger zu erfahren ist. Gerade die Hälfte der Kosten sind damit gedeckt. Rund 300 Euro im Monat sei das Mittel der privaten Berufsfachschulen in Bayern. Damit ist die Finanzierung der privaten Berufsfachschulen für Therapieberufe nur zu ca. 51 Prozent erfüllt. Nicht nur die Vertreter der Schulen zeigen sich verwundert über die plötzliche Kehrtwende des Kultusministeriums, auch der VDB-Physiotherapieverband schlägt Alarm. „Wenn die Politik an der geplanten …

Bessere Rahmenbedingungen in den Therapieberufen: Gesetzespaket veröffentlicht

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn stellte  in einer Pressekonferenz ein Gesetzespaket für bessere Rahmenbedingungen in den Therapieberufen vor. „Heilmittelversorgung stärken – Arbeitsbedingungen verbessern“, lautet dann auch die Überschrift der Pressemeldung und beinhaltete gesetzliche Neuregelungen, die als Änderungsanträge in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren eingehen. Die Neuregelungen sollen zum 1. Mai 2019 in Kraft treten.  Konkret: Das Gesetzespaket ist analog zum im September veröffentlichten Eckpunktepapier aufgebaut. Allerdings- auf den ersten Blick fehlen einige Punkte. Auf den zweiten Blick wird klar: Die Aspekte des Eckpunktepapiers „Weniger Bürokratie-mehr Zeit für Behandlungen”, “Heilmittelerbringer durch digitale Angebote stärken” und “Ausbildung” fehlen in Gänze. Die geplanten Verbesserungen beziehen sich nun lediglich auf folgende fünf Aspekte: 1. Die Anbindung der Vergütungen von Heilmittelleistungen an die Grundlohnsumme wird aufgehoben. Die Vertragspartner haben in den Verhandlungen den wachsenden Bedarf an einer wohnortnahen Versorgung, die wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich Tätigen und die angemessene Bezahlung der Angestellten mit einzubeziehen. Ebenso soll der Aufwand für die Vor- und Nachbereitung der Behandlungen, wie die Dokumentation, in die Preisverhandlungen einfließen. 2. Zum 1. April sollen die Preise der Heilmittelleistungen einmalig bundesweit vereinheitlicht werden. …